Sie möchten eine Fundsache abholen? Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie etwas verloren haben und der Gegenstand im Referat Fundangelegenheiten abgegeben wurde, können Sie diesen dort abholen.
Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.
den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person
Nachweise sind beispielsweise:
Fundsachen online
Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt oder bereits in unserem Bestand ist.
6,00 EUR Für Versicherungsbestätigungen für nicht gefundene Fahrräder und sonstige Fundsachen.
Die weiteren Verwaltungsgebühren sind variabel und ergeben sich aus der Kostenverordnung der Inneren Verwaltung (InKostV).
eventuell gesetzlicher Finderlohn
6 Monate Aufbewahrungsfrist.
Hinweis: Der Eigentumsanspruch erlischt mit dem Ablauf von 3 Jahren nach Übertragung des Eigentums an die findende Person oder die Gemeinde.
Terminvergabe 1 – 5 Tage.
Die Herausgabe der Sache erfolgt sofort nach Eigentumsnachweis.
Aktualisiert am 07.10.2025