Sie möchten eine Fundsache abholen
Wenn Sie eine Fundsache abholen möchten, dann ist das nur mit einem Termin möglich. Sie können einen Termin telefonisch vereinbaren unter der Rufnummer 0421/361-10080 oder per E-Mail:
fundsachen@ordnungsamt.bremen.de
Alternativ senden wir Ihnen gerne Ihre verlorene Sache per Post zu.
Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.
Nachweise sind beispielsweise
Zur Abholung wird benötigt:
Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung bezahlt werden.
Wird bei der Abholung der Fundsachen von der empfangsberechtigten Person der Finderlohn freiwillig entrichtet, dann transferieren wir den Finderlohn an die Finder:innen.
den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person
Aktualisiert am 13.02.2024