Geburt: Anzeige einer Geburt
Sie haben ein Kind bekommen und benötigen eine Geburtsurkunde.
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Basisinformationen
Die Geburt Ihres Kindes wird beim Standesamt des Geburtsbezirks beurkundet. Zuständig ist also nicht das Standesamt Ihres Wohnsitzes, sondern entscheidend ist der Ort der Geburt. Ist das Kind in einem Krankenhaus oder Geburtshaus geboren, so zeigen diese Einrichtungen die Geburt schriftlich bei den Standesämtern an. Bei Hausgeburten stellen Hebammen, Geburtshelfer_innen oder Ärzt_innen die Geburtsbescheinigungen aus. Diese müssen Sie persönlich dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche nach der Geburt Ihres Kindes vorlegen.
Voraussetzungen
Alle Urkunden und Unterlagen müssen im Original im Standesamt vorgelegt werden. Erforderlich ist auch die Vorlage des Nationalpasses und des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) der Eltern jeweils im Original. Bei deutschen Personalausweisen/Reisepässen ist statt des Originals auch die Vorlage einer eindeutig erkennbaren Kopie möglich.
Weitere Informationen über die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Benötigte Unterlagen".
Die Übersetzung ausländischer Urkunden muss durch eine/n in Deutschland vereidigte/n Übersetzer:in erfolgen und zusammen mit der Urkunde im Original vorgelegt werden.
Hinweis: Vielfach sind ausländische Urkunden mit einer Überbeglaubigung (zum Beispiel Apostille) zu versehen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Geburtstermin beim Standesamt, ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
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Ablauf
Sie können die für die Beurkundung erforderlichen Dokumente und Nachweise in einem besonders hierfür bei den Kliniken erhältlichen Umschlag legen und diesen über die Klinik an das Standesamt senden lassen. Sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, kann die Geburt ohne Ihren Besuch beim Standesamt beurkundet werden. Sie erhalten dann die Urkunden für Ihr Kind und die hier eingereichten Urkunden auf dem Postweg zugesandt. Die Gebühren können Sie dann ganz bequem per Banküberweisung begleichen. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung mit den Urkunden.
Weitere Hinweise
Bitte bringen Sie -sofern erforderlich- bei Ihrem Besuch im Standesamt eine/n Dolmetscher_in mit, um Verständigungsprobleme bei der Entgegennahme Ihrer Anliegen zu vermeiden. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Das Standesamt Bremen-Mitte ist zuständig für die Geburten in den Kliniken:
- Links der Weser,
- St.-Joseph-Stift,
- Klinikum Mitte,
- Diako,
- Bremen-Ost
- sowie für die Geburtshäuser in Bremen-Stadt.
Das Standesamt Bremen-Nord ist für die Geburten im Klinikum-Bremen-Nord zuständig.
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Benötigte Unterlagen
- Allgemeine Hinweise:
- Alle Urkunden und Unterlagen müssen im Original und nicht als Kopie beim Standesamt vorgelegt werden.
- Ausländische Urkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
- Bei Abgabe der Unterlagen im Standesamt bringen Sie bitte die Personalausweise / Reisepässe oder ggf. die ausländischen Nationalpässe sowie elektronischen Aufenthaltstitel beider Eltern im Original mit.
- Wenn Sie ausländische Staatsangehörige oder im Ausland geboren sind, werden oft noch weitere Dokumente benötigt.
- Sämtliche Unterlagen können Sie mit der Geburt auch im Krankenhaus abgeben. Dieses leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter. Das Standesamt schickt Ihnen die Geburtsurkunden nach Hause oder vereinbart einen Termin mit Ihnen.
- Für verheiratete Eltern:
- Vordruck: Namensbestimmung
- Personalausweis/Reisepass (Kopie)
- Ausländische Personaldokumente müssen im Original nachgereicht werden
- Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde:
- Geburtsurkunden beider Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer und
- Ehe- / Heiratsurkunde oder
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde:
- Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer und
- Geburtsurkunde beider Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Für eingetragene Lebenspartnerschaften:
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Lebenspartnerschaftsurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Bei Geschwisterkindern:
- Geburtsurkunde des vorherigen Kindes
- Für nicht miteinander verheiratete Eltern:
- Vordruck: Namensbestimmung
- Personalausweis/Reisepass (Kopie)
- Ausländische Personaldokumente müssen im Original nachgereicht werden
- Bei ledigen Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Bei geschiedenen Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Ehe- / Heiratsurkunde
- bei Eheschließung im Ausland die Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Scheidungsurteil / -beschluss mit Rechtskraftvermerk, gegebenenfalls mit einer Bescheinigung über die Namensänderung
- gegebenenfalls Bescheinigung über eine Namensänderung
- Vater:
- Geburtsurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
- bei gemeinsamer Sorge auch die Sorgeerklärung vom Jugendamt
- Bei Geschwisterkindern für die gemeinsames Sorgerecht besteht:
- Geburtsurkunde des vorherigen Kindes
- Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt:
- Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich.
- Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Personalausweis / Reisepass beider Eltern im Original
- Geburtsurkunden beider Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Die Vaterschaftsanerkennung ist auch vor der Geburt möglich.
- Namenserteilung beim Standesamt:
- Falls das Sorgerecht nicht gemeinsam ausgeübt wird, das Kind aber den Familiennamen des Vaters erhalten soll, ist eine Namenserteilung möglich.
- Es ist eine Vorsprache beider Eltern erforderlich.
- Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Personalausweis / Reisepass beider Eltern im Original
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
gebührenfrei 3 zweckgebundene Geburtsurkunden (Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld)
15,00 EUR für eine Urkunde für Ihre Unterlagen
8,00 EUR für jede weitere im gleichen Format
51,00 EUR Gebühr für die Beurkundung einer Namenserteilung
Barzahlung und Zahlung per EC-Karte sind im Standesamt möglich.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus muss von der Einrichtung innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Hausgeburten müssen von den Eltern oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis erlangt hat innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Hierfür benötigen Sie die Geburtsbescheinigung der Hebamme.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Keine Angabe möglich.
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Weitere Informationen
Häufige Fragen
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Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind?
Vordruck: Namensbestimmung
Personalausweis/Reisepass (Kopie)
Ausländische Personaldokumente müssen im Original nachgereicht werden
Soweit die Mutter außerhalb Bremens gemeldet ist, ruft das Standesamt die Meldedaten selbständig bei der zuständigen Meldebehörde ab. Ist dies nicht möglich, wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Das Standesamt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten die Meldebescheinigung dann bei Ihrer zuständigen Meldebehörde.
Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde:
- Geburtsurkunden beider Eltern, ggf. mit Übersetzung und
- Ehe- / Heiratsurkunde oder
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde:
- Heiratsurkunde mit Übersetzung und
- Geburtsurkunde beider Eltern, ggf. mit Übersetzung
Für eingetragene Lebenspartnerschaften:
- Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung
- Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. mit Übersetzung
Bei Geschwisterkindern:
- Geburtsurkunde des vorherigen Kindes
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Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind?
Vordruck: Namensbestimmung
Personalausweis/Reisepass (Kopie)
Ausländische Personaldokumente müssen im Original nachgereicht werden
Soweit die Mutter außerhalb Bremens gemeldet ist, ruft das Standesamt die Meldedaten selbständig bei der zuständigen Meldebehörde ab. Ist dies nicht möglich, wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Das Standesamt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten die Meldebescheinigung dann bei Ihrer zuständigen Meldebehörde.
Bei ledigen Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung
Bei geschiedenen Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung
- Ehe- / Heiratsurkunde
- bei Eheschließung im Ausland die Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe mit Übersetzung
- Scheidungsurteil / -beschluss mit Rechtskraftvermerk, ggf. mit einer Bescheinigung über die Namensänderung
- ggf. Bescheinigung über eine Namensänderung
Vater:
- Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
- bei gemeinsamer Sorge auch die Sorgeerklärung vom Jugendamt
Bei Geschwisterkindern für die gemeinsames Sorgerecht besteht:
- Geburtsurkunde des vorherigen Kindes
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Können anstelle der Geburts- und Eheurkunden auch beglaubigte Abschriften/Ausdrucke der Geburten-/Eheregister verwendet werden?
Ja, auch bei den beglaubigten Abschriften/Ausdrucken handelt es sich um Personenstandsurkunden.
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Kann ich den Geburtenumschlag mit unseren Dokumenten für die Geburtsbeurkundung nur in der Klinik abgeben?
Nein. Sie können den verschlossenen Umschlag auch bei dem zuständigen Standesamt in den Briefkasten einwerfen.
Aktualisiert am 05.03.2026