Verfahren
Sie müssen die gelbe Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen die gelbe Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Online Beantragung
- Nutzen Sie den Online-Dienst. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“ – Online Service“.
- Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
- Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Dienst direkt hinterlegen.
- Wenn Sie die vollständigen Online-Funktionen des Dienstes nutzen möchten, müssen Sie sich mit Ihrem Bund-ID Nutzerkonto anmelden.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto haben, können Sie sich auf der Anmeldeseite registrieren.
- Ohne die Anmeldung mit der Bund-ID ist für die weitere Bearbeitung des Antrags ein persönlicher Termin in der Waffenbehörde zur Prüfung Ihrer persönlichen Daten nötig.
- Nach der Prüfung des Antrags bekommen Sie die waffenrechtliche Erlaubnis und die Rechnung per Post zugeschickt.
Beantragung in Papierform
- Den Antrag zum Ausdrucken können Sie per E- Mail unter waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de anfordern oder Sie erhalten ihn vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
- Senden Sie alles per Post zu oder geben Sie die Unterlagen vor Ort nach vorheriger Terminabsprache ab. Der ausgefüllte Antrag sollte bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
- Sie erhalten den Bescheid per Post.
Rechtsgrundlagen