Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen.
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig.
- Gerichtskosten
- Gegebenenfalls Rechtsanwaltskosten
Beides richtet sich nach dem Gegenstandswert.
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Aktualisiert am 31.01.2025