Wenn Sie mit Drohnen geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein so genanntes "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" - "Unmanned Aircraft System" (UAS) - bilden. Sie sind vielseitig einsetzbar. Folgende Aktivitäten sind mithilfe von Drohnen zum Beispiel möglich:
Wenn Sie eine Drohne verwenden, wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gemäß Luftverkehrs-Ordnung festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für folgende Bereiche:
Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel folgende:
In folgenden Fällen ist eine Erlaubnis zum Beispiel notwendig:
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.
Die Genehmigung für den Betrieb von Drohnen in geografischen Gebieten können Sie schriftlich E-Mail oder per Post beantragen. Senden Sie dafür den Antrag und die geforderten Unterlagen an die zuständige Stelle.
Welche Landesluftfahrtbehörde für die Genehmigung zum Einflug in geografische Gebiete zuständig ist, richtet sich nach dem Flugort der Drohne und nicht etwa nach Ihrem Firmen- oder Wohnsitz.
Rechtsbehelf:
Widerspruch
50,00 EUR bis 3.500,00 EUR
Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand zum Einflug in das geografische Gebiet.
Es gibt keine Fristen.
1 Tag bis 7 Tage
Aktualisiert am 18.03.2026