Wenn Sie Kulturgut länger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, benötigen Sie unter Umständen eine Ausfuhrgenehmigung.
Kulturgüter sind für das kulturelle Verständnis und für die Identität Deutschlands von großer Bedeutung. Sie gilt es zu schützen.
Eine Genehmigung zur dauerhaften Ausfuhr von Kulturgütern in einen Mitgliedstaat der EU ist nicht erforderlich, wenn Sie
Eine Genehmigung ist jedoch erforderlich, wenn
Eine Ausfuhr gilt als dauerhaft, wenn sie länger als 5 Jahre andauert.
Kulturgüter sind zum Beispiel
Welche Objekte zu Kulturgütern zählen, können Sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nummer 116/2009 nachlesen. Die für die Ausfuhr in die Europäische Union (EU) heraufgesetzten Alters- und Wertgrenzen sind aufgeführt
Der finanzielle Wert des Kulturgutes ist der innerhalb der vergangenen 3 Jahre gezahlte Preis bei einem An- oder Verkauf, ansonsten ein begründeter inländischer Schätzwert zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Sollten Sie eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, können Sie diese bei der Landesbehörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich das Kulturgut befindet.
Eine Genehmigung für die dauerhafte Ausfuhr von Kulturgut können Sie per Post, online oder hybrid beantragen.
Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung online beantragen wollen:
Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung hybrid beantragen wollen:
Rechtsbehelf:
gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
10 Tage ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Aktualisiert am 22.08.2025