Genehmigung für die dauerhafte Ausfuhr von Kulturgut in einen Drittstaat beantragen
Wenn Sie Kulturgut länger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Drittstaat ausführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung.
Wenn Sie Kulturgut länger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Drittstaat ausführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung.
Wenn Sie Kulturgut länger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, benötigen Sie unter Umständen eine Ausfuhrgenehmigung.
Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.
Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut beantragen.
Wenn Sie ein bestimmtes Kulturgut aus Ihrem Bestand regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine spezifische offene Genehmigung für die Ausfuhr in Mitgliedstaaten der EU beantragen.
Wenn Sie Kulturgut weniger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Drittstaat ausführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung.
Wenn Sie Kulturgut weniger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, benötigen Sie unter Umständen eine Ausfuhrgenehmigung.
Wenn Sie nationales Kulturgut weniger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Staat der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung.
Nicht das Passende gefunden? Im gesamten Serviceportal suchen
Aktualisiert am 13.11.2025