Verfahren

Eine Genehmigung für die dauerhafte Ausfuhr von Kulturgut können Sie per Post, online oder hybrid beantragen.

Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung schriftlich beantragen wollen:

  • Laden Sie das entsprechende PDF-Formular herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das PDF-Formular einmal einseitig aus.
  • Das PDF enthält 2 Ausfertigungen des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung.
  • Beide Ausfertigungen müssen ausgefüllt werden.
  • Fügen Sie beiden Ausfertigungen die notwendigen Nachweise bei.
  • Unterschreiben und stempeln Sie gegebenenfalls die Ausfertigungen an den vorgegebenen Stellen.
  • Senden Sie beide Ausfertigungen und die dazugehörigen Nachweise per Post an die zuständige Behörde.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung.
  • Bei positiver Entscheidung wird die zweite Ausfertigung mit der Genehmigung versehen und an Sie zurückgeschickt.
  • Bitte führen Sie diese Genehmigung bei Ausfuhr des Kulturguts mit.
  • Bei negativer Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung.

Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung online beantragen wollen:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Authentifizieren Sie sich mit Ihrem BundID-Konto (natürliche Personen) oder per Mein Unternehmenskonto (Organisationen).
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und fügen Sie die erforderlichen Anlagen bei.
  • Senden Sie das Online-Formular ab.
  • Speichern Sie die bereitgestellte Einreichungsbestätigung für Nachweiszwecke.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
  • Eine Online-Bescheidung ist zurzeit noch nicht möglich.

Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung hybrid beantragen wollen:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Wenn Sie nach der Identifizierungsmethode gefragt werden, klicken Sie auf "Ohne Anmeldung" und "Weiter".
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Senden Sie das Online-Formular ab.
  • Drucken Sie das Ergebnis-PDF-Formular einmal einseitig in Farbe aus.
  • Das PDF enthält 2 Ausfertigungen des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung.
  • Fügen Sie beiden Ausfertigungen die noch fehlenden Nachweise bei.
  • Unterschreiben und stempeln Sie gegebenenfalls die Ausfertigungen an den vorgegebenen Stellen.
  • Senden Sie beide Ausfertigungen und die dazugehörigen Nachweise per Post an die zuständige Behörde.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Für eine dauerhafte Ausfuhr von Kulturgütern in Drittstaaten brauchen Sie ebenfalls eine Ausfuhrgenehmigung.
  • Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht Teil der Europäischen Union (EU) sind.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch oder in dem Fall, in dem der Verwaltungsakt von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage.
  • Weitere Informationen können der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Verwaltungsakts im konkreten Einzelfall entnommen werden.