Verfahren
Eine Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut können Sie schriftlich, online oder hybrid beantragen.
Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung schriftlich beantragen wollen:
- Laden Sie das entsprechende PDF-Formular herunter und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das PDF-Formular einmal einseitig aus.
- Das PDF enthält 2 Ausfertigungen des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung.
- Beide Ausfertigungen müssen entsprechend ausgefüllt werden.
- Fügen Sie beiden Ausfertigungen die notwendigen Nachweise bei.
- Unterschreiben und stempeln Sie gegebenenfalls die Ausfertigungen.
- Senden Sie beide Ausfertigungen und die dazugehörigen Nachweise per Post an die zuständige Behörde.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung.
- Bei positiver Entscheidung wird die zweite Ausfertigung, mit der Genehmigung versehen und an Sie zurückgeschickt.
- Bitte führen Sie diese Genehmigung bei Ausfuhr des Kulturguts mit.
- Bei negativer Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung.
Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung online beantragen wollen:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Authentifizieren Sie sich mit Ihrem BundID-Konto (natürliche Personen) oder per Mein Unternehmenskonto (Organisationen).
- Füllen Sie das Online-Formular aus und fügen Sie die erforderlichen Anlagen bei.
- Senden Sie das Online-Formular ab.
- Speichern Sie die bereitgestellte Einreichungsbestätigung für Nachweiszwecke.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
- Eine Online-Bescheidung ist zurzeit noch nicht möglich.
Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung hybrid beantragen wollen:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Wenn Sie nach der Identifizierungsmethode gefragt werden, klicken Sie auf weiter "Ohne Anmeldung".
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Drucken Sie das Ergebnis-PDF-Formular einmal einseitig in Farbe aus.
- Das PDF enthält 2 Ausfertigungen des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung.
- Fügen Sie beiden Ausfertigungen die noch fehlenden Nachweise bei.
- Unterschreiben und stempeln Sie gegebenenfalls die Ausfertigungen an den vorgegebenen Stellen.
- Senden Sie beide Ausfertigungen und die dazugehörigen Nachweise per Post an die zuständige Behörde.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
- Für die Ausfuhr in Drittstaaten können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer oder rechtmäßige Besitzerin oder rechtmäßiger Besitzer eine spezifische offene Genehmigung beantragen.
- Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht Teil der EU sind.
Rechtsbehelf:
- Widerspruch oder in dem Fall, in dem der Verwaltungsakt von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage.
- Weitere Informationen können der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Verwaltungsakts im konkreten Einzelfall entnommen werden.