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Genehmigung für Mietwagen beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Basisinformationen

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. 

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
  • Ablauf

    • Sie können den Antrag persönlich, schriftlich per Post oder per E-Mail stellen.
      • Nutzen Sie dafür das Antragsformular.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls ein Widerspruch erfolglos ist.
  • Benötigte Unterlagen

    • Antragsformular
    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung)
      • der Antragsteller oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung
      • Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Numer 2/ § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV, nicht älter als 3 Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
      • des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
      • nicht älter als 3 Monate
      • vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung
    • Führungszeugnis
      • zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      • nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    • Allgemeine Unterlagen:
      • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
      • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
      • Gewerbeanmeldung
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    50,00 EUR bis 500,00 EUR Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    2 Jahre bis 5 Jahre Geltungsdauer
    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Monat bis 3 Monate

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Aktualisiert am 26.03.2026

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