Sie müssen einen Antrag zur Genehmigung stellen, bevor Sie die schwangere oder stillende Frau zwischen 20 und 22 Uhr beschäftigen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Wochen.
Die Gebühren werden nach Aufwand erhoben und richten sich nach der Gesundheits-Kostenverordnung (GesundKostV) Nr. 602.04.02 mit Gebühren in Höhe von 155,50 € bis 1300,00 €.
Die aktuelle Kostenverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.
Aktualisiert am 13.05.2025