Welche Fristen sind zu beachten?

Sie müssen einen Antrag zur Genehmigung stellen, bevor Sie die schwangere oder stillende Frau zwischen 20 und 22 Uhr beschäftigen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

6 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Gebühren werden nach Aufwand erhoben und richten sich nach der Gesundheits-Kostenverordnung (GesundKostV) Nr. 602.04.02 mit Gebühren in Höhe von 155,50 € bis 1300,00 €.
Die aktuelle Kostenverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.