Keine.
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls länger.
Gerichtsgebühren
Gegebenenfalls: Anwaltsgebühren
Das Familiengericht entscheidet über die Kostentragung nach billigem Ermessen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Justizportal des Bundes und der Länder
Aktualisiert am 31.01.2025