Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
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Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger Betrieb
aufgenommen wird.
Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Zusätzlich kann eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig sein, die bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden muss.
Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
Die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich, siehe Verfahren. Bei einem Termin vor Ort müssen Sie das Formular nicht vorab ausfüllen.
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bitte denken Sie daran, dass Sie dem Bevollmächtigten auch Ihr Ausweisdokument (mindestens als Fotokopie) mitgeben.
(z.B. Gaststättenkonzession)
bei Anmeldung eines zulassungspflichtigen (Anlage A zur HwO) oder zulassungsfreien (Anlage B1 zur HwO) Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte bei Anmeldung eines handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 zur HwO)
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Gründungs-Assistent
Nur ein paar einfache Fragen und gründung:digital findet genau die Anträge, die Sie für Ihr Gründungsvorhaben brauchen. Diese Anträge füllen Sie über gründung:digital online aus und senden sie direkt an die zuständigen Behörden.
eMeldung
eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.
32,00 EUR
Die Gewerbeanmeldung muss mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
3 Tage für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)
Aktualisiert am 05.11.2025