Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
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Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn sich der Standort in der Stadtgemeinde Bremen, der Name, oder der Gegenstand Ihres Gewerbes ändert.
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Aktualisiert am 13.05.2026