zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
Online erledigen Termin buchen
Termin absagen

Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.

Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.

Gewerbeauskunft Register und Kataster Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.

  • Basisinformationen

    Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ist die für Gewerbeauskünfte gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Gewerbeordnung zuständige Behörde.

    Eine einfache Auskunft zu dem Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes kann online unter https://gewerbeauskunft.bremen.de abgerufen werden.

    Möglich ist auch eine persönliche oder schriftliche Anfrage bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Für die Auskunft über weitere Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 Gewerbeordnung der Nachweis eines rechtlichen Interesses und bei einem Online-Abruf eine Registrierung notwendig. Eine erweiterte Gewerbeauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:

    • Handelsregistereintrag
    • An- und Abmeldedatum
    • Namen und Privatanschriften der Geschäftsführung
    • Frühere Betriebsanschrift, frühere Geschäftsführer*innen

    Voraussetzungen

    Nur bei einer erweiterten Gewerbeauskunft ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig. 
    Bei einer erweiterten Gewerbeauskunft als eAuskunft ist zusätzlich eine Registrierung erforderlich.

  • Ablauf

    Über die eAuskunft (https://gewerbeauskunft.bremen.de) können alle aktuell in Bremen gemeldeten Gewerbebetriebe online abgerufen werden. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der freien Berufe wie Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.

    Das Auskunftsersuchen über einen Gewerbebetrieb kann auch schriftlich oder persönlich bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gestellt werden.

    Für erweiterte Gewerbeauskünfte sind der Nachweis eines rechtlichen Interesses und eine Registrierung notwendig. Den Antrag finden Sie unter "Formulare".

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei erweiterten Gewerbeauskünften

      ist der Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. bei Forderungen) und für eAuskünfte eine Registrierung erforderlich.

  • Zuständige Stellen

    Termin buchen
    Termin absagen

    Wie kann ich meinen Termin absagen?
    Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.

    Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
    Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.

  • Online Services

    • eMeldung
      eMeldung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der Gewerbemeldestelle Bremen online zu stellen. Möglich sind Gewerbemeldungen, einfache Gewerbeauskünfte und erweiterte Gewerbeauskünfte.

    • eAuskunft

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei: einfache Gewerbeauskunft im automatisierten Verfahren
    13,00 EUR erweiterte eAuskunft
    Hierfür wird der Gebührenbescheid quartalsweise zugesandt.
    8,00 EUR einfache Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
    16,00 EUR erweiterte Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
    Die Gebühr ist sofort fällig. Bei der schriftlichen Erteilung der Auskünfte wird ein Gebührenbescheid übersandt.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 05.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm