Wie kann ich meinen Termin absagen?
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Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ist die für Gewerbeauskünfte gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Gewerbeordnung zuständige Behörde.
Eine einfache Auskunft zu dem Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes kann online unter https://gewerbeauskunft.bremen.de abgerufen werden.
Möglich ist auch eine persönliche oder schriftliche Anfrage bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Für die Auskunft über weitere Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 Gewerbeordnung der Nachweis eines rechtlichen Interesses und bei einem Online-Abruf eine Registrierung notwendig. Eine erweiterte Gewerbeauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:
Nur bei einer erweiterten Gewerbeauskunft ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig.
Bei einer erweiterten Gewerbeauskunft als eAuskunft ist zusätzlich eine Registrierung erforderlich.
Über die eAuskunft (https://gewerbeauskunft.bremen.de) können alle aktuell in Bremen gemeldeten Gewerbebetriebe online abgerufen werden. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der freien Berufe wie Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.
Das Auskunftsersuchen über einen Gewerbebetrieb kann auch schriftlich oder persönlich bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gestellt werden.
Für erweiterte Gewerbeauskünfte sind der Nachweis eines rechtlichen Interesses und eine Registrierung notwendig. Den Antrag finden Sie unter "Formulare".
ist der Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. bei Forderungen) und für eAuskünfte eine Registrierung erforderlich.
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gebührenfrei: einfache Gewerbeauskunft im automatisierten Verfahren
13,00 EUR erweiterte eAuskunft
Hierfür wird der Gebührenbescheid quartalsweise zugesandt.
8,00 EUR einfache Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
16,00 EUR erweiterte Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
Die Gebühr ist sofort fällig. Bei der schriftlichen Erteilung der Auskünfte wird ein Gebührenbescheid übersandt.
Aktualisiert am 05.11.2025