Welche Fristen sind zu beachten?

Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Der Schulbetrieb darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die staatliche Anerkennung bzw. die Genehmigung vorliegt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Senatorin für Kinder und Bildung entscheidet binnen drei Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Anerkennung einer berufsbildenden Privatschule werden Gebühren in Höhe von bis zu 3.645,00 Euro erhoben (Nr. 204.00 und 2014.02 der Kostenordnung der Bildungs- und Wissenschaftsverwaltung) Für die Genehmigung der Ordnung über die Ausbildung und Prüfung an einer anerkannten Ergänzungsschule werden Gebühren je nach Zeitaufwand von mindestens 1.980,00 Euro erhoben (Nr. 204.03 der Kostenordnung der Bildungs- und Wissenschaftsverwaltung).