Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in der Regel jeweils Anfang des Jahres durch öffentliche Bekanntmachung, wenn sich die bisherigen Verhältnisse (Eigentümer, Einheitswert bzw. Grundsteuerwert, Hebesatz der Grundsteuer u. ä.) nicht verändert haben. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind die Zahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
gebührenfrei
Formulare
Vordrucke SEPA-Lastschriftmandate: - Bitte nutzen Sie das "SEPA-Lastschriftmandat für Grundbesitzabgaben u.a. Grundsteuer".
Wo kann ich mehr erfahren?
Infoblatt "Grundsteuer"
Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Abgrenzung Grundstücksart
Erklärungsparameter
Grundsteuerreform – Information für Land- und Forstwirte
Grundsteuerreform – Information für Religionsgemeinschaften
Grundsteuerreform – Information für Grundstücks- und Hausverwaltungen
Bescheide über Grundsteuer und Beiträge des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer
Aktualisiert am 22.07.2025