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Hafenschein Bremen Ausweise und Dokumente Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Erlaubnisschein zum Fischfang in den Bremer Häfen

  • Basisinformationen

    Auflagen und Bedingungen zur Ausübung des Fischfangs

    Unter Beachtung der Bestimmungen des Brem. Fischereigesetzes und der Brem. Binnenfischereiverordnung darf nur in den folgenden Hafenbereichen gefischt werden:

    • Hemelinger Häfen
    • Hohentorshafen
    • Mole am Turm Wendebecken Überseehafen (Mäuseturm)
    • Neustädter Hafen (nur Böschungsbereich des Vorhafens und des Wendebeckens vom Auslass des Klärwerks bis zur RoRo-Anlage)
      verboten: Brücken des Schlepperliegeplatzes
    • Lankenauer Hafen (nur Böschungsbereich vom Kopf des Schuppens 23 bis zur Rampe)
      Betreten verboten: lange Brücke zu den Binnenschiffsanlegern und Rampe in Richtung Hafeneinfahrt/-ausfahrt
    • Hafenkanal A (Südseite: Böschungsbereich der Südseite vom Dalben II bis Anfang Lagerhalle, einschließlich der Stege II / III und der Viehbrücke)
    • Kohlenhafen (nur Böschungsbereich am Hafenkopf, begrenzt durch den Zaun im Westen und den Poller im Osten)
    • Holzhafen (Nordseite Böschung vom Zaun bis zur Pier Rolandmühle)

    Als Fanggerät werden zwei Handangeln mit jeweils einer Hauptschnur und ohne Beifänger und eine Senke zum Köderfang, Maschenweite mindestens 10 mm, zugelassen. Auf Friedfisch darf nur mit einem Einfachhaken gefischt werden. Daneben ist die nach der Brem. Binnenfischereiverordnung vorgeschriebene Ausrüstung mitzuführen.

    Der Fischfang von Wasserfahrzeugen aus ist verboten.

    Die Schifffahrt darf nicht gestört werden. Insbesondere sind die Angelleinen bei der Annäherung von Wasserfahrzeugen so weit einzuholen, dass die Fahrzeuge gefahrlos passieren können.

    Das Betreten von Schiffen ist verboten.

    Es ist verboten, das Hafengebiet zu verunreinigen.

    Rauchverbote sind zu beachten.

    Auflage: "Das Angeln in allen anderen in diesem Erlaubnisschein nicht aufgeführten Hafengebieten ist verboten".

    Telefon: 0421 361 8275

    E-Mail: angeln@hbh.bremen.de

    Antrag: https://www.hbh.bremen.de/wir_ueber_uns/erlaubnisschein_zum_fischfang/online_angebot_erlaubnisschein_zum_fischfang_in_den_bremischen_haefen-12057

    Voraussetzungen

    • Bundesfischereischein (blau)

    oder

    • Bremer Stockangelschein (rosa)
  • Ablauf

    Onlineantrag

    oder

    Vorlage des Fischereischeins (Stockangelschein) bei der Port Authority Bremen I Hansestadt Bremisches Hafenamt donnerstags von 09:00 bis 14:00 Uhr

    Weitere Hinweise

    Telefon: 0421 361 8275

    E-Mail: angeln@hbh.bremen.de

  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    25,00 EUR Jahreskarte (Kalenderjahr)

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Sofort

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 12.11.2024

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