Verfahren

Die "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" muss beantragt werden. Die Vorlage von Personalausweis, Krankenversichertenkarte und / oder Leistungsbescheiden (zum Beispiel Rentenbescheid oder Arbeitslosengeld) ist erforderlich. Eine diesbezügliche Rücksprache mit den zuständigen Stellen wird empfohlen. Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Der Fachdienst "Zentrale Wirtschaftliche Hilfen" gehört formal zum Sozialzentrum 3, befindet sich jedoch im Tivolihochhaus am Bahnhof.