Sie möchten Ihren Hund abmelden?

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Finanzamt Bremen innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Abmelden eines Hundes
    1. Wurde der Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des/r neuen Hundehalters/in anzugeben.
    2. Ist der Hund verstorben, ist eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis beizufügen.
    3. Wurde der ins Tierheim gegeben, muss die Kopie des Aufnahmevertrages beigefügt werden.
  • Hundesteuermarke

    Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].

  • Abmelden aus der Gemeinde

    Bei einem Umzug in einer anderen Gemeinde muss der Hund mit einem formlosen Schreiben/Vordruck für die Abmeldung abgemeldet und die Hundemarke zurückgegeben werden.