Welche Fristen sind zu beachten?

3 Monate Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

8 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

150,00 EUR Die Steuer beträgt ab 1. Januar 2016 150 Euro je Hund und Kalenderjahr.
10,50 EUR Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,50 Euro für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.