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Hundesteuer: Hund anmelden Hobby und Freizeit Steuern und Abgaben

Wer im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen einen Hund hält, muss Hundesteuer zahlen. Hierzu muss der Hund angemeldet werden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer. Erfahren Sie nachfolgend mehr.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen einen über 3 Monate alten Hund halten, müssen Sie dies innerhalb von 2 Wochen 

    • nach Beginn des Haltens (also zum Beispiel nach Erwerb des Hundes oder nach Zuzug in die Stadtgemeinde Bremen) oder 
    • nach dem 3. Lebensmonat des Hundes 

    dem Finanzamt Bremen anzeigen und dabei Namen und Anschrift des Vorbesitzers angeben.

    Nach der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Steuerbescheid und eine Steuermarke. Diese Steuermarke muss Ihr Hund tragen, sofern er das Haus beziehungsweise das Grundstück verlässt, in beziehungsweise auf dem er gehalten wird.

    Die vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 gültigen Hundesteuermarken sind rund und gelb. Diese verlieren zum 31.12.2025 ihre Gültigkeit.
    Die vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029 gültige Hundesteuermarke ist rund und grün. Sofern Ihr Hund bereits angemeldet ist, erhalten Sie automatisch eine neue Steuermarke.

    Sofern Sie die Steuermarke verlieren, teilen Sie dies bitte dem Finanzamt Bremen mit. Sie erhalten dann eine Ersatzmarke. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 10,50 Euro an.

    Wie die Hundesteuer berechnet wird, erfahren Sie in der Dienstleistungsbeschreibung „Hundesteuer berechnen lassen“. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“.

    Voraussetzungen

    • Mindestens ein Hund lebt im Haushalt oder Betrieb in der Stadtgemeinde Bremen.
    • Der Hund ist 3 Monate alt.
  • Ablauf

    Die Anmeldung können Sie wie folgt vornehmen:

    Online

    • Die Anmeldung können Sie online mithilfe der Onlineplattform „Mein ELSTER“ vornehmen.
    • Hierfür ist eine einmalige Registrierung in „Mein ELSTER“ oder eine Anmeldung ohne Registrierung mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises erforderlich.

    Schriftlich

    • Füllen Sie das Formular aus. Den Link zum Formular finden Sie unter "Formulare". 

    Weitere Hinweise

    • Auf Antrag können Sie sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer befreien lassen oder eine Ermäßigung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden  Dienstleistungsbeschreibungen:
      • Befreiung von der Hundesteuer beantragen
      • Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
    • Information: Keine Hundesteuer für geflüchtete Personen aus der Ukraine
      Eine Hundesteuer wird bei Hunden von geflüchteten Personen aus der Ukraine vom Finanzamt Bremen nicht erhoben. Erst wenn Sie einen Wohnsitz in Bremen angemeldet haben, müssen Sie Ihren Hund beim Finanzamt Bremen anmelden und die Hundesteuer zahlen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Formular "Hundesteuer Anmeldung"

      Gegebenenfalls

      • "SEPA-Lastschriftmandat für sonstige Gemeindesteuern"
      • Kopie des Hundesteuerbescheids der anderen Gemeinde und einen Zahlungsnachweis
        • Bei Zuzug mit Hund aus anderer Gemeinde
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei
    150,00 EUR Die Steuer beträgt je Hund grundsätzlich 150 Euro je Kalenderjahr.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Anmeldefrist:
    Ein Hund muss innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme oder Zuzug oder nach Vollendung des dritten Lebensmonats des Hundes angemeldet werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Dauer der Bearbeitung kann mehrere Wochen betragen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • Ich habe die Marke verloren. Was ist zutun?

    Telefonisch oder schriftlich kann eine Ersatzhundesteuermarke beantragt werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,50€ für das Ausstellen der Ersatzmarke.

  • Ich habe nur einen ganz kleinen Hund. Mein Hund wiegt nicht viel. Verringert sich dadurch die Hundesteuer?

    Nein, die Hundesteuer beträgt unverändert 150,00 Euro jährlich.

  • Ich gehe mit meinem Hund nicht mehr aus dem Haus / mein Hund erledigt sein Geschäft nur im Garten / ich gehe mit meinem Hund nicht auf öffentliche Flächen. Verringert sich dadurch die Hundesteuer?

    Nein, die Hundesteuer beträgt unverändert 150,00 Euro jährlich

  • Ich kann die Hundesteuer nicht bezahlen. Welche Möglichkeiten habe ich?

    Es kann ein Antrag auf Stundung bzw. Erlass gestellt werden (vgl. Dienstleistungsbeschreibung zu "Ermäßigung der Hundesteuer beantragen"). Ein Erlass ist nicht zu verwechseln mit einer Steuerbefreiung und muss jedes Jahr neu beantragt werden (nur gültig für ein Jahr).

Aktualisiert am 04.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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