Verfahren

Die Anmeldung können Sie wie folgt vornehmen:

Online

  • Die Anmeldung können Sie online mithilfe der Onlineplattform „Mein ELSTER“ vornehmen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service".
  • Hierfür ist eine einmalige Registrierung in „Mein ELSTER“ oder eine Anmeldung ohne Registrierung mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises erforderlich.

Schriftlich

  • Füllen Sie das Formular aus. Den Link zum Formular finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“ – „Hundesteuer Anmeldung“. 

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Auf Antrag können Sie sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer befreien lassen oder eine Ermäßigung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden  Dienstleistungsbeschreibungen:
    • Befreiung von der Hundesteuer beantragen
    • Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
  • Information: Keine Hundesteuer für geflüchtete Personen aus der Ukraine
    Eine Hundesteuer wird bei Hunden von geflüchteten Personen aus der Ukraine vom Finanzamt Bremen nicht erhoben. Erst wenn Sie einen Wohnsitz in Bremen angemeldet haben, müssen Sie Ihren Hund beim Finanzamt Bremen anmelden und die Hundesteuer zahlen.