Welche Fristen sind zu beachten?

Die Tätigkeit muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Erhalt der Gesundheitsbescheinigung/Belehrung angetreten werden. Dann hat die Gesundheitsbescheinigung lebenslange Gültigkeit. Eine Unterbrechung der Tätigkeit hebt die lebenslange Gültigkeit nicht auf.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1,5 Stunden

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

34,00 EUR Komplette online-Belehrung (jederzeit und von überall möglich) pro Person mittels online-Payment
32,50 EUR Kostenhöhe für Präsenzbelehrung pro Person (nur Barzahlung).
Übernimmt der Arbeitgeber oder eine Institution die Kosten, muss dem Gesundheitsamt eine Kostenübernahmebescheinigung vorliegen beziehungsweise vorgelegt werden.
16,00 EUR Gebühren für eine Zweitschrift, die bei Verlust der Originalbescheinigung ausgestellt werden kann.
Die Aufbewahrungsfrist der Daten zum Nachweis für eine eventuelle Ausstellung einer Zweitschrift der Bescheinigung beträgt 10 Jahre. Danach kann keine Zweitschrift mehr ausgestellt werden.