Verfahren

Wenn Sie eine Gesundheitsbescheinigung brauchen, müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen. 

Bei der Belehrung wird Ihnen erklärt, wie man verhindert, dass Krankheiten durch Lebensmittel übertragen werden.

Sie können diese Belehrung online machen:

  • Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsbescheinigung)". 
  • Online-Belehrungen sind jederzeit und von überall möglich, folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website. 
  • Die Online-Belehrung ist in 23 verschiedenen Sprachen möglich, zum Beispiel Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder Türkisch und weitere. Es gibt auch eine deutsche Version mit Gebärdensprache.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Belehrung online zu machen, können Sie auch zu einem Vortrag ins Gesundheitsamt kommen:

  • Die Vorträge finden immer mittwochs statt.
  • In den ungeraden Kalenderwochen finden die Vorträge mittwochs vormittags von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr statt. 
  • In den geraden Kalenderwochen finden die Vorträge mittwochs nachmittags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
  • Jeder Vortrag dauert etwa 1,5 Stunden.
  • Für den Vortrag müssen Sie sich vorher online anmelden – ohne Anmeldung gibt es keinen Vortrag.
  • Den Link zur Terminanmeldung finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren" - "Belehrung in Präsenz und weitere Informationen" oder über "Termin vereinbaren".
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und 32,50 Euro in bar mit (Kartenzahlung ist nicht möglich).
  • Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, dann bringen Sie bitte eine Person mit, die für Sie übersetzen kann.
  • Die Bescheinigung wird Ihnen im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt.

Für Personen, die keinen Internetzugang haben, gibt es eine andere Möglichkeit, um sich für den Vortrag im Gesundheitsamt anzumelden:

  • Bei der Information des Gesundheitsamtes erhalten Sie ein Formular für eine Terminanfrage.
  • Am besten füllen Sie das Formular sofort aus und geben das ausgefüllte Formular direkt bei der Information ab.
  • Bitte geben Sie im Formular unbedingt Ihre Telefonnummer und, falls vorhanden, eine Mailadresse an, über die Sie erreichbar sind.
  • Sie bekommen dann telefonisch oder per Mail einen Termin angeboten.
  • Es ist auch möglich, sich persönlich zum Vortrag anzumelden. 
  • Für eine persönliche Anmeldung kommen Sie ins Gesundheitsamt Bremen in der Horner Straße 60-70 in 28203 Bremen und dort in den Raum 1.229. Dazu betreten Sie das Gesundheitsamt. durch den Eingang 2 an der Ecke Horner Straße / Humboldtstraße. Dann gehen Sie die Treppe hinauf und klopfen an die erste Tür auf der rechten Seite.

In einer persönlichen oder telefonischen Sprechstunde beantworten wir Ihre Fragen und vermitteln Ihnen spezielle barrierefreie Angebote. Die Sprechstunde ist dienstags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Die Telefonnummer lautet 361 – 15134. 

Zweitschrift:

  • Senden Sie eine Mail mit der Angabe des vollständigen Namens, der aktuellen Adresse, des Geburtsdatums und, wenn bekannt, des Termins der Erstbelehrung an diese Adresse: Belehrungen@gesundheitsamt.bremen.de
  • Weitere Informationen werden dann per Mail zugeschickt.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (§§ 17, 18 Bundesseuchengesetz). Die alten Zeugnisse (ab 1980) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.

Die Bescheinigung ist nur gültig, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung Ihre Arbeit mit Lebensmitteln beginnen.

Da die ausgestellte Bescheinigung lebenslang gültig ist, bewahren Sie diese sorgfältig auf!

Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsbescheinigung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes.