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Informationen zu den stadtbremischen Ganztagsschulen

  • Schule, Ausbildung und Studium
  • Partnerschaft und Familie

Hier finden Sie alle Informationen zu den stadtbremischen Ganztagsschulen.

  • Basisinformationen

    Ganztagsschulen bieten die Möglichkeit, den steigenden Ansprüchen an individueller Förderung, Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden. Sie verbinden Unterricht und unterrichtsergänzende Angebote zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit am Vor- und Nachmittag.

    Gebundene Ganztagsgrundschulen:
    Gebundene Ganztagsgrundschulen sind für alle Schüler:innen lerngerecht und schülerorientiert rhythmisiert. Sie bieten verpflichtende Bildungs- und Betreuungsangebote an fünf Wochentagen von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder an drei Wochentagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an zwei Wochentagen von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr an. Optional kann an allen Wochentagen die Betreuung bis 16.00 Uhr angewählt werden.
    Die Früh- und Spätbetreuung von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist kostenpflichtig und wird nur angeboten, wenn eine Mindestanzahl an Anmeldungen vorliegt.

    Offene Ganztagsgrundschulen:
    An offenen Ganztagsgrundschulen können Schüler:innen verbindlich für jeweils ein Jahr für den Ganztag von Montag bis Donnerstag bis 15:00 Uhr und am Freitag bis 14:00 Uhr angemeldet werden. Zusätzlich kann an allen Wochentagen die Betreuung bis 16.00 Uhr angewählt werden.

    Die Früh- und Spätbetreuung von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist kostenpflichtig und wird nur angeboten, wenn eine Mindestanzahl an Anmeldungen vorliegt.

    Teilgebundene Ganztagsoberschulen und Gymnasien:
    Teilgebundene Ganztagsoberschulen und Gymnasien werden in den Jahrgängen 5 bis 7 an vier Wochentagen von 8:00 bis 15:00 Uhr oder an drei Wochentagen von 8:00 bis 16:00 Uhr organisiert. 

    Gebundene Ganztagsoberschulen:
    Gebundene Ganztagsoberschulen sind für alle Schüler:innen lerngerecht und schülerorientiert rhythmisiert und werden an fünf Wochentagen von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder an drei Wochentagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an zwei Wochentagen von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr organisiert

    Weitere Informationen unter "Ganztagsschulen - Der Senator für Kinder und Bildung".

    Voraussetzungen

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Ablauf

    • Die Anmeldung für den schulischen Ganztag erfolgt an der jeweiligen Ganztagsschule.
    • Für den ersten Jahrgang melden Sie Ihr Kind bereits bei der Schulanmeldung für den Ganztag an.
    • Für ältere Jahrgänge erfolgt die Anmeldung für den schulischen Ganztag in der Regel bis zum 31.01. für das darauffolgende Schuljahr.
    • Die Schulen stellen die Anmeldeformulare zur Verfügung.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    45 Euro / 30 Euro für Geschwisterkinder für das Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen | Kofinanzierung seitens des Senators für Kinder und Bildung in Bezug auf die Portionspreise an die Caterer
    60,00 EUR an offenen Ganztagsgrundschulen wie auch teilgebundenen Ganztagsoberschulen und gebundenen Ganztagsoberschulen | Kofinanzierung seitens des Senators für Kinder und Bildung in Bezug auf die Portionspreise an die Caterer

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Jahr Geltungsdauer: ein Schuljahr

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Jahr Zu Beginn eines Schuljahres für ein Schuljahr

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 06.08.2026

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