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Informationen zu den stadtbremischen Ganztagsschulen Schule, Ausbildung und Studium Partnerschaft und Familie

Hier finden Sie alle Informationen zu den stadtbremischen Ganztagsschulen.

  • Basisinformationen

    Ganztagsschulen bieten die Voraussetzungen, um den steigenden Ansprüchen an das Lernen von Schülerinnen und Schülern verschiedener Altersgruppen, an die Erhöhung der Bildungschancen aller sowie dem Bedürfnis nach einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachhaltig gerecht zu werden. Im Land Bremen werden verschiedene Organisationsformen von Ganztagsschulen unterschieden:

    • Gebundene Ganztagsgrundschulen
      Gebundene Ganztagsschulen offerieren verbindliche Angebote auf der Grundlage zweier Modelle: 
      • Modell 1: Verbindliche Wahrnehmung des Ganztagsangebots an fünf Tagen von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr mit der Option, bis 16:00 Uhr eine Betreuung wahrnehmen zu können.
      • Modell 2: Verbindliche Wahrnehmung des Ganztagsangebots an drei Tagen von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und an zwei Tagen bis 14:00 Uhr mit der Option einer Betreuung bis 16:00 Uhr.
        Zusätzliche kostenpflichtige Früh- und Spätbetreuung von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
        Vier Lehrerwochenstunden pro Klassenverband
    • Offene Ganztagsgrundschulen
      Verbindliche Anmeldung für ein Jahr für die Zeit bis 15:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr 
      Vier Lehrerwochenstunden Gruppe à 20 Schüler:innen
    • Teilgebundene Ganztagsoberschulen
      offerieren ein Angebot für die Jahrgänge 5 bis 7 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr an vier Tagen in der Woche
      Zwei Lehrerwochenstunden pro Klassenverband
    • Gebundene Ganztagsoberschulen 
      offerieren ein Angebot für die Jahrgänge 5 bis 10 an vier Tagen in der Woche von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
      Zwei Lehrerwochenstunden pro Klassenverband

    Mehr Informationen zu den Ganztagsschulen und die Kontaktdaten zu den einzelnen Schulen über den Bremenr Behördenfinder finden Sie unter "Weitere Informationen".

  • Ablauf

    Erziehungsberechtigte wenden sich an die jeweils zuständige Schule. Die Anmeldung zur Ganztagsgrundschule erfolgt im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Grundschule.

    Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter "Weitere Informationen".

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    45 Euro / 30 Euro für Geschwisterkinder für das Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen | Kofinanzierung seitens des Senators für Kinder und Bildung in Bezug auf die Portionspreise an die Caterer
    60 Euro an offenen Ganztagsgrundschulen wie auch teilgebundenen Ganztagsoberschulen und gebundenen Ganztagsoberschulen
    Kostenverordnung der Bildungsverwaltung (BiKostV) vom 10. Januar 2017 - Transparenzportal Bremen:
    https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kostenverordnung-der-bildungsverwaltung-bikostv-vom-10-januar-2017-281128?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Jahr Geltungsdauer: ein Schuljahr

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Jahr Zu Beginn eines Schuljahres für ein Schuljahr

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 17.10.2025

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