Hier finden Sie alle Informationen zu den stadtbremischen Ganztagsschulen.
Ganztagsschulen bieten die Möglichkeit, den steigenden Ansprüchen an individueller Förderung, Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden. Sie verbinden Unterricht und unterrichtsergänzende Angebote zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit am Vor- und Nachmittag.
Gebundene Ganztagsgrundschulen:
Gebundene Ganztagsgrundschulen sind für alle Schüler:innen lerngerecht und schülerorientiert rhythmisiert. Sie bieten verpflichtende Bildungs- und Betreuungsangebote an fünf Wochentagen von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder an drei Wochentagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an zwei Wochentagen von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr an. Optional kann an allen Wochentagen die Betreuung bis 16.00 Uhr angewählt werden.
Die Früh- und Spätbetreuung von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist kostenpflichtig und wird nur angeboten, wenn eine Mindestanzahl an Anmeldungen vorliegt.
Offene Ganztagsgrundschulen:
An offenen Ganztagsgrundschulen können Schüler:innen verbindlich für jeweils ein Jahr für den Ganztag von Montag bis Donnerstag bis 15:00 Uhr und am Freitag bis 14:00 Uhr angemeldet werden. Zusätzlich kann an allen Wochentagen die Betreuung bis 16.00 Uhr angewählt werden.
Die Früh- und Spätbetreuung von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist kostenpflichtig und wird nur angeboten, wenn eine Mindestanzahl an Anmeldungen vorliegt.
Teilgebundene Ganztagsoberschulen und Gymnasien:
Teilgebundene Ganztagsoberschulen und Gymnasien werden in den Jahrgängen 5 bis 7 an vier Wochentagen von 8:00 bis 15:00 Uhr oder an drei Wochentagen von 8:00 bis 16:00 Uhr organisiert.
Gebundene Ganztagsoberschulen:
Gebundene Ganztagsoberschulen sind für alle Schüler:innen lerngerecht und schülerorientiert rhythmisiert und werden an fünf Wochentagen von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder an drei Wochentagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an zwei Wochentagen von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr organisiert
Weitere Informationen unter "Ganztagsschulen - Der Senator für Kinder und Bildung".
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
45 Euro / 30 Euro für Geschwisterkinder für das Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen | Kofinanzierung seitens des Senators für Kinder und Bildung in Bezug auf die Portionspreise an die Caterer
60,00 EUR an offenen Ganztagsgrundschulen wie auch teilgebundenen Ganztagsoberschulen und gebundenen Ganztagsoberschulen | Kofinanzierung seitens des Senators für Kinder und Bildung in Bezug auf die Portionspreise an die Caterer
1 Jahr Geltungsdauer: ein Schuljahr
1 Jahr Zu Beginn eines Schuljahres für ein Schuljahr
Aktualisiert am 06.08.2026