1 Jahr Geltungsdauer: ein Schuljahr
1 Jahr Zu Beginn eines Schuljahres für ein Schuljahr
45 Euro / 30 Euro für Geschwisterkinder für das Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen | Kofinanzierung seitens des Senators für Kinder und Bildung in Bezug auf die Portionspreise an die Caterer
60 Euro an offenen Ganztagsgrundschulen wie auch teilgebundenen Ganztagsoberschulen und gebundenen Ganztagsoberschulen
Kostenverordnung der Bildungsverwaltung (BiKostV) vom 10. Januar 2017 - Transparenzportal Bremen:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kostenverordnung-der-bildungsverwaltung-bikostv-vom-10-januar-2017-281128?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zu den Ganztagsschulen
Bremer Behördenfinder
Aktualisiert am 17.10.2025