Häufig gestellte Fragen

  • Sie haben Ihre Steuerzahlungen aufgrund der Corona-Krise und der hieraus resultierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten stunden lassen. Diese Stundungen wurden bislang zinslos gewährt.

    Die Möglichkeit, vereinfacht Stundungen zinsfrei zu beantragen, lief am 30.06.2021 aus. Stundungen konnten längstens bis zum 30.09.2021 zinslos gewährt werden. Ab sofort können bestehende Steuerrückstände zwar unter Umständen weiter gestundet werden, allerdings fallen dann Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat an. Hierauf wollen wir Sie mit diesem Schreiben hinweisen.

  • Eine Rückmeldung auf das Informationsschreiben selbst ist nicht erforderlich. Das Schreiben dient lediglich der Sensibilisierung, das potentielle Risiko der verzinslichen Stundung in Ihre Finanzplanung miteinzubeziehen.

    Für Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Finanzbehörde:

    • wurde die Steuerforderung vom Finanzamt Bremerhaven festgesetzt, ist das Finanzamt Bremerhaven zuständig
    • wurde die Steuerforderung vom Finanzamt Bremen festgesetzt, ist die Landeshauptkasse Bremen (Stundungs- und Erlassstelle) zuständig.

    Für weitere Informationen zu Stundung / Ratenzahlung siehe auch: www.finanzen.bremen.de/Ratenzahlung

  • Das Informationsschreiben wurde maschinell erstellt. Wenn Sie bereits damit begonnen haben, Ihre gestundeten Beträge zurückzuführen, konnte dies bei der Erstellung des Schreibens nicht berücksichtigt werden.

  • Stundungsanträge für Forderungen, die nach dem 30.06.2021 fällig werden, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen geprüft. Für die Dauer der gewährten Stundung fallen Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat (§§ 234 Abs. 1, 238 Abgabenordnung) an.

  • www.finanzen.bremen.de/Ratenzahlung