Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.
Wo kann ich mehr erfahren?
Datenschutzinformation zum Onlinedienst „Hilfen zur Erziehung“
Aktualisiert am 31.01.2025