In der Regel 2 Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz 2024
Datenschutzinformation zum Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Aktualisiert am 21.07.2025