Wer auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein.
Der Jagdschein für die Stadtgemeinde Bremen wird ausschließlich durch das Ordnungsamt, als untere Jagdbehörde, erteilt und verlängert.
Er wird je nach Bedarfslage befristet erteilt.
Nach dessen Ablauf werden vor Neuausstellung die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft. Bitte beachten Sie, dass dadurch Folgekosten entstehen.
Die Jägerin oder der Jäger füllt beim Ordnungsamt, als zuständige untere Jagdbehörde, das Antragsformular aus und legt die entsprechenden Nachweise vor.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Jagdschein sofort nach Zahlung der entsprechenden Gebühr ausgestellt bzw. verlängert werden.
(Nachweis durch Original, Kopie des Versicherungsscheines oder schriftliche Bestätigung des Versicherers)
24,00 EUR Tages-Jagdschein (inkl. 6,00 Euro Jagdabgabe)
93,33 EUR Jahres-Jagdschein (inkl. 23,33 Euro Jagdabgabe)
199,00 EUR 3-Jahres-Jagdschein (inkl. 70,00 Euro Jagdabgabe)
49,33 EUR Jugend-Jagdschein
49,33 EUR Falkner-Jadgschein
12,00 EUR Falkner-Jagdschein bei vorhandenem Jagdschein pro Jahr
18,00 EUR Ersatzausfertigung bei Verlust oder Diebstahl
11,00 EUR Bescheinigung über ausgestellte Jagdscheine
Das Jagdjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März.
Die früheste Ausstellung/Verlängerung für das folgende Jagdjahr kann ab dem 15. Februar erfolgen.
Wird die Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines nicht beantragt, sind waffenrechtliche Konsequenzen möglich.
Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt und werden alle Nachweise vorgelegt, kann die Ausstellung/Verlängerung sofort erfolgen.
Aktualisiert am 07.10.2025