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Jagdschein beantragen bzw. verlängern Ausweise und Dokumente Hobby und Freizeit

Wer auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein.

  • Basisinformationen

    Der Jagdschein für die Stadtgemeinde Bremen wird ausschließlich durch das Ordnungsamt, als untere Jagdbehörde, erteilt und verlängert.

    Er wird je nach Bedarfslage befristet erteilt.

    Nach dessen Ablauf werden vor Neuausstellung die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft. Bitte beachten Sie, dass dadurch Folgekosten entstehen.

    Voraussetzungen

    • Jagdprüfungszeugnis,
    • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung,
    • Jagdrechtliche Zuverlässigkeit und Geeignetheit zur Jagdausübung.
  • Ablauf

    Die Jägerin oder der Jäger  füllt beim Ordnungsamt, als zuständige untere Jagdbehörde, das Antragsformular aus und legt die entsprechenden Nachweise vor.

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Jagdschein sofort nach Zahlung der entsprechenden Gebühr ausgestellt bzw. verlängert werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Jägerprüfungszeugnis (bei erstmaliger Erteilung)
    • Jagd-Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit über den ganzen Zeitraum der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines

      (Nachweis durch Original, Kopie des Versicherungsscheines oder schriftliche Bestätigung des Versicherers)

    • Passfoto (bei erstmaliger Beantragung bzw. Neuaustellung)
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    24,00 EUR Tages-Jagdschein (inkl. 6,00 Euro Jagdabgabe)
    93,33 EUR Jahres-Jagdschein (inkl. 23,33 Euro Jagdabgabe)
    199,00 EUR 3-Jahres-Jagdschein (inkl. 70,00 Euro Jagdabgabe)
    49,33 EUR Jugend-Jagdschein
    49,33 EUR Falkner-Jadgschein
    12,00 EUR Falkner-Jagdschein bei vorhandenem Jagdschein pro Jahr
    18,00 EUR Ersatzausfertigung bei Verlust oder Diebstahl
    11,00 EUR Bescheinigung über ausgestellte Jagdscheine

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Das Jagdjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März.
    Die früheste Ausstellung/Verlängerung für das folgende Jagdjahr kann ab dem 15. Februar erfolgen.
    Wird die Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines nicht beantragt, sind waffenrechtliche Konsequenzen möglich.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt und werden alle Nachweise vorgelegt, kann die Ausstellung/Verlängerung sofort erfolgen.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 07.10.2025

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