Welche Fristen sind zu beachten?

Das Jagdjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März.
Die früheste Ausstellung/Verlängerung für das folgende Jagdjahr kann ab dem 15. Februar erfolgen.
Wird die Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines nicht beantragt, sind waffenrechtliche Konsequenzen möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt und werden alle Nachweise vorgelegt, kann die Ausstellung/Verlängerung sofort erfolgen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

24,00 EUR Tages-Jagdschein (inkl. 6,00 Euro Jagdabgabe)
93,33 EUR Jahres-Jagdschein (inkl. 23,33 Euro Jagdabgabe)
199,00 EUR 3-Jahres-Jagdschein (inkl. 70,00 Euro Jagdabgabe)
49,33 EUR Jugend-Jagdschein
49,33 EUR Falkner-Jadgschein
12,00 EUR Falkner-Jagdschein bei vorhandenem Jagdschein pro Jahr
18,00 EUR Ersatzausfertigung bei Verlust oder Diebstahl
11,00 EUR Bescheinigung über ausgestellte Jagdscheine