Verfahren

Stellen Bürgerinnen und Bürger einen Inhalt fest, der gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen verstößt, können sie sich mit einer Beschwerde an die bremische Landesmedienanstalt oder an weitere zuständige Stellen wenden. Die Beschwerde wird an die zuständige Landesmedienastalt beziehungsweise zur Bewertung an die Kommission für Jugendmedienschutz weitergeleitet. Dort wird dann über den jeweiligen Fall entschieden.

Weitere Hinweise

Kontaktdaten des externen Dienstleisters:

Bremische Landesmedienanstalt

Richtweg 14

28195 Bremen

Telefon: 0421 334940

Homepage: www.bremische-landesmedienanstalt.de