Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, und sprechen Verwarnungen gegenüber unter 18-Jährigen aus, die Tabakwaren konsumieren oder alkoholische Getränke zu sich nehmen. Darüber hinaus werden die Tabakwaren und die alkoholischen Getränke sichergestellt; die sorgeberechtigte Person wird schriftlich informiert und kann die sichergestellten Sachen beim Allgemeinen Ordnungsdienst nach Terminvereinbarung abholen.
Wer Alkohol oder Tabakwaren an unter 18-Jährige verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Sollte es zu einem Bußgeldverfahren kommen erhalten, Sie Post von der Bußgeldstelle.
Wo kann ich mehr erfahren?
Flyer Ordnungsdienst
Aktualisiert am 31.01.2025