Verfahren

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, und sprechen Verwarnungen gegenüber unter 18-Jährigen aus, die Tabakwaren konsumieren oder alkoholische Getränke zu sich nehmen. Darüber hinaus werden die Tabakwaren und die alkoholischen Getränke sichergestellt; die sorgeberechtigte Person wird schriftlich informiert und kann die sichergestellten Sachen beim Allgemeinen Ordnungsdienst nach Terminvereinbarung abholen.

Wer Alkohol oder Tabakwaren an unter 18-Jährige verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Sollte es zu einem  Bußgeldverfahren kommen erhalten, Sie Post von der Bußgeldstelle.

Rechtsgrundlagen