Welche Fristen sind zu beachten?

Bei Beförderung von Kaffee

innerhalb des deutschen Steuergebiets:
Abgabe der Bescheinigung unverzüglich
Bei Beförderung von Kaffee in einen anderen EU-Mitgliedstaat:
- Auslieferung der Erzeugnisse unverzüglich
- Notieren des Abgangs und Bereithalten der Nachweise: unverzüglich
Bei Beförderung von Kaffee in ein Drittland:
Notieren des Abgangs und Bereithalten der Nachweise: unverzüglich

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Entgegennahme der Meldung entstehen keine Kosten.
Wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen, müssen Sie unter Umständen eine Sicherheit für die Beförderung gegenüber dem Hauptzollamt leisten.