Wenn Sie bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung steuerlich nicht beraten werden:
Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres
Wenn ein Steuerberatungsbüro die Körperschaftsteuererklärung erstellt:
Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag im Monat Februar des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres
Keine Angabe.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
"Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch" auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
Aktualisiert am 21.07.2025