Verfahren

  • Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) schriftlich beauftragt werden. Die Vollmacht ist an keine besondere Form gebunden und kann frei formuliert werden.
  • Tickets für die Sachbearbeitung erhalten Sie an den Self-Check-In Terminals im Unter- und Erdgeschoss.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".