Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".
Nach Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, müssen Sie es ummelden und ggf. ein neues Kennzeichen beantragen.
Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.
Ab dem 01.10.2019 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges unter bestimmten Voraussetzungen auch online möglich. Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter Weitere Informationen").
Hinweis:
Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ist bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) vorhanden und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.
Wenn noch nicht die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt wurden, werden diese in diesem Zusammenhang ausgestellt, auch dann wenn ein weiterer Haltereintrag in den alten Papieren möglich wäre. Es wird auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt.
Achtung:
Der zukünftige Halter muss in Bremen melderechtlich angemeldet sein.
[LISTE ]
Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 07:00-18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:
KFZ-Zulassungsbehörde: (0421) 361-88668 oder (0421) 115
Bürgerservicecenter-Nord: (0421) 361-88644 oder (0421) 115
Tipp:
Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe des Behördenzentrums Stresemannstr. 48 und des BSC-Nord angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen.
Entbehrlich, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist und das Kennzeichen beibehalten werden soll.
Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie mit der Dienstleistungsbeschreibung "Kraftfahrzeug umschreiben (mit Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme)"
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.18516.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
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Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung haben Sie die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung zu stellen.
27,40 EUR Mindestgebühr, anlassbezogene Erhöhung (Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, Wunschkennzeichen etc.) möglich.
10,20 EUR zusätzlich für ein Wunschkennzeichen
12,80 EUR zusätzlich für ein Wunschkennzeichen mit Vorabreservierung
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.
Die Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
Aktualisiert am 10.11.2025