Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
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Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf eines Fahrzeugs unverzüglich der Zulassungsbehörde - schriftlich oder persönlich - mitzuteilen, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen erteilt hat.
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:
Der letzte eingetragene Fahrzeughalter ist verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich - schriftlich oder persönlich - mitzuteilen.
Hinweise:
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:
- Name und Anschrift des Käufers
- Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichen
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gebührenfrei
Die Veräußerung eines Fahrzeugs muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Aktualisiert am 30.09.2025