zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
Termin buchen
Termin absagen

Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.

Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.

Kraftfahrzeugverkauf - Veräußerungsanzeige

  • Basisinformationen

    Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkauf eines Fahrzeugs unverzüglich der Zulassungsbehörde - schriftlich oder persönlich - mitzuteilen, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen erteilt hat.

    Voraussetzungen

    Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:

    • Name und Anschrift des Käufers
    • Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
      - Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
      - Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
      - amtliche Kennzeichen
  • Ablauf

    Der letzte eingetragene Fahrzeughalter ist verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich - schriftlich oder persönlich - mitzuteilen.

    Hinweise:

    • Wichtig ist, dass der Käufer den Empfang des alten Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins oder der neu ausgestellten Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I, der amtlichen Kennzeichen sowie des Untersuchungsberichts über die letzte Hauptuntersuchung, der Prüfbescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung und gegebenenfalls Abnahmebestätigungen über Veränderungen am Fahrzeug schriftlich bestätigt.
    • Wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, ist es ratsam, es vor dem Verkauf abzumelden, damit die Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet werden. Die Zulassungsbehörde ist in der Regel nicht in der Lage, im Ausland Zwangsmaßnahmen zur Abmeldung einzuleiten, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht auf seinen Namen zulässt.
    • Für den Erwerber besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu bringen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Veräußerungsanzeige

      Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:

      - Name und Anschrift des Käufers

      - Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:
         - Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
         - Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
         - amtliche Kennzeichen

  • Zuständige Stellen

    Termin buchen
    Termin absagen

    Wie kann ich meinen Termin absagen?
    Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.

    Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
    Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Veräußerung eines Fahrzeugs muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 30.09.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm