Keiner wünscht es sich, aber manchmal braucht man dennoch einen Krankentransport.
In erster Linie sind die Patient:innen beziehungsweise die Praxen oder Krankenhäuser für die Organisation eines Krankentransportes über eines der privaten Krankentransportunternehmen selbst zuständig.
Hierbei handelt es sich nicht um einen rettungsdienstlichen Einsatz.
Der stadtbremische Rettungsdienst ist nur zuständig, wenn kein privates Krankentransportunternehmen erreicht wird oder ein Transport erst nach über 3 Stunden möglich ist.
Beim Krankentransport werden verletzte, kranke oder hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, aber nach ärztlicher Beurteilung während der Beförderung einer fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatten Transportmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist, befördert.
Für den Transport wird ein besonderer Krankenkraftwagen mit besonders qualifiziertem Fachpersonal (Rettungssanitäter:innen) benötigt. Dies unterscheidet den Krankentransport vom Patientenfahrdienst oder einem Taxitransport, der geringere oder gar keine Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt.
In Bremen werden Krankentransporte von privaten Anbietern durchgeführt. Die Patient:innen können selbst über das Krankentransportunternehmen entscheiden, welches sie transportiert. Das gilt auch für Entlassungen aus dem Krankenhaus.
Krankentransporte können über die Telefonzentralen der privaten Krankentransportunternehmen angefordert werden. Die Webseiten und Telefonnummern der in Bremen zugelassenen Unternehmen finden Sie unter „Zuständige Stellen“.
Bei lebensbedrohlichen Störungen von Bewusstsein, Atmung oder Kreislauf - also NOTFÄLLEN – alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Die Transportkosten werden, wenn der Transport ärztlich verordnet ist, von der Krankenversicherung übernommen, wobei das transportierende Krankentransportunternehmen bei Kassenpatient:innen in der Regel direkt mit der Versicherung abrechnet. Kassenpatient:innen werden mit einem Eigenanteil von 10% der Transportkosten, maximal aber mit € 10,- belastet.
Keine.
Das Eintreffen eines Krankentransportwagens soll innerhalb einer Stunde nach Anforderung erfolgen. Dies kann in Abhängigkeit der konkreten Auslastung jedoch auch länger dauern.
Aktualisiert am 02.12.2025