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Krankentransport anfordern und abrechnen Gesundheit und Vorsorge Notlagen und Opferhilfen

Keiner wünscht es sich, aber manchmal braucht man dennoch einen Krankentransport.

In erster Linie sind die Patient:innen bzw. die Praxen oder Krankenhäuser für die Organisation eines Krankentransportes mittels eines privaten Krankentransportunternehmens selber zuständig.

Hierbei handelt es sich nicht um einen rettungsdienstlichen Einsatz.

Die Feuerwehr Bremen ist nur zuständig, wenn kein privates Krankentransportunternehmen erreicht wird oder ein Transport erst nach über 3 Stunden möglich ist.

  • Basisinformationen

    Beim Krankentransport werden verletzte, kranke oder hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, aber nach ärztlicher Beurteilung während der Beförderung der fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist, befördert. Für den Transport wird ein besonderer Krankenkraftwagen mit besonders qualifiziertem Fachpersonal (Rettungssanitäter:innen) benötigt. Dies unterscheidet den Krankentransport vom Patientenfahrdienst oder einem Taxitransport, der geringere oder gar keine Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt.

    Voraussetzungen

    In Bremen werden Krankentransporte von privaten Anbietern durchgeführt. Die Patient:innen können selbst über das Krankentransportunternehmen entscheiden, welches sie transportiert! Das gilt auch für Entlassungen aus dem Krankenhaus.

  • Ablauf

    Krankentransporte können über die Telefonzentralen der privaten Krankentransportunternehmen angefordert werden. Eine Liste der zugelassenen und genehmigten Krankentransportunternehmen finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Weitere Hinweise

    Bei lebensbedrohlichen Störungen von Bewusstsein, Atmung oder Kreislauf - also NOTFÄLLEN - 1 1 2 alarmieren.

  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

  • Gebühren / Kosten

    Die Transportkosten werden, wenn der Transport ärztlich verordnet ist, von der Krankenversicherung übernommen, wobei das transportierende Krankentransportunternehmen bei Kassenpatient:innen in der Regel direkt mit der Versicherung abrechnet. Kassenpa-tient:innen werden mit einem Eigenanteil von 10% der Transportkosten, maximal aber mit € 10,- belastet.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Das Eintreffen eines Krankentransport-Wagens soll innerhalb einer Stunde nach Anforderung erfolgen. Dies kann in Abhängigkeit der konkreten Auslastung länger dauern.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 10.10.2025

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