Verfahren

Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.

Vorschlag online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
  • Die Jurys des Deutschen Kurzfilmpreises beraten über die wettbewerbsfähigen Filmvorschläge. Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jurys.
  • Die Nominierten werden über die Nominierung telefonisch als auch per E-Mail und Post informiert und zur Preisverleihung eingeladen.
  • Während der Preisverleihung bekommt die Produzentin oder der Produzent des Films die Auszeichnung überreicht.
  • Die (Förderungs-)Prämie bekommt der Hersteller des Films mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf: verwaltungsgerichtliche Klage.