Reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung bei der zuständigen Behörde (Träger der Sozialen Entschädigung) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht
Aktualisiert am 07.11.2025