Reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Soziale Entschädigung für Geschädigte der zuständigen Behörde (Träger des sozialen Entschädigungsrechts) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht
Aktualisiert am 15.08.2025