Geschädigte, die infolge einer anerkannten Schädigungsfolge eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, können Leistungen zur Teilhabe an Bildung erhalten, um eine erste Ausbildung oder eine Weiterbildung zu machen.
Wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen eine Behinderung haben, von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken, dann können Sie Leistungen zur Teilhabe an Bildung erhalten.
Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Ihnen ermöglichen, eine erste Ausbildung oder eine Weiterbildung zu machen. Sie werden ab dem 1. Januar 2024 unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht, wenn der Bedarf durch ein schädigendes Ereignis entstanden ist.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen zum Beispiel:
Die Hilfen zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung können erneut erbracht werden, wenn dies aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich ist. Sie umfassen auch Gegenstände und Hilfsmittel, die wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Teilhabe an Bildung erforderlich sind. Voraussetzung für eine Hilfsmittelversorgung ist, dass die leistungsberechtigte Person das Hilfsmittel bedienen kann.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.
Zum Beispiel:
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Wo kann ich mehr erfahren?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung
Aktualisiert am 07.11.2025