Geschädigte, die infolge einer anerkannten Schädigungsfolge eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, können Leistungen zur Teilhabe an Bildung erhalten, um eine erste Ausbildung oder eine Weiterbildung zu machen.

Wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen eine Behinderung haben, von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken, dann können Sie Leistungen zur Teilhabe an Bildung erhalten.

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen Ihnen ermöglichen, eine erste Ausbildung oder eine Weiterbildung zu machen. Sie werden ab dem 1. Januar 2024 unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht, wenn der Bedarf durch ein schädigendes Ereignis entstanden ist.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen zum Beispiel:

  • Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu
  • Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf

Die Hilfen zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung können erneut erbracht werden, wenn dies aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich ist. Sie umfassen auch Gegenstände und Hilfsmittel, die wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Teilhabe an Bildung erforderlich sind. Voraussetzung für eine Hilfsmittelversorgung ist, dass die leistungsberechtigte Person das Hilfsmittel bedienen kann. 

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, durch die Sie in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis des schädigenden Ereignisses

    Zum Beispiel: 

    • Anerkennungsbescheid der Sozialen Entschädigung
  • Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen

    Zum Beispiel: 

    • Krankenhausbericht
    • Therapiebericht
    • Ärztliche Atteste 
  • Nachweis über die Einschränkung an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft

    Zum Beispiel: 

    • Schwerbehindertenausweis
    • Bescheinigung der jeweiligen Bildungseinrichtung