Die Löschung des Betriebs müssen Sie als Betriebsinhaber oder
Betriebsinhaberin, Gesellschafterin oder Gesellschafter bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH) online oder schriftlich beantragen.
Online-Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Wo kann ich mehr erfahren?
Kontaktdaten der Handwerkskammern
Gebührenordnung der Handwerkskammer
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Aktualisiert am 12.11.2024