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Löschung der Registrierung als berufliche:r Betreuer:in beantragen

Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert und möchten Ihre Registrierung löschen lassen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Basisinformationen

    Die Registrierung von beruflichen Betreuer:innen werden durch die Stammbehörde gelöscht, wenn ein Antrag zur Löschung gestellt wird oder nachdem berufliche Betreuer:innen verstorben sind.

    Voraussetzungen

    • Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
  • Ablauf

    Schicken Sie der Stammbehörde einen formlosen Antrag auf Löschung der Registrierung.
    Das können Sie auf den folgenden Wegen machen:

    • schriftlich per Post
    • per Mail
    • über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

    Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".

    • Die Stammbehörde versichert sich, dass keine beruflichen Betreuungen mehr geführt werden.
    • Danach erfolgt eine Nachricht mit dem Datum der Löschung an die Person, die den Antrag gestellt hat.
    • Ist ein:e Betreuer:in verstorben, muss kein Antrag der Erben gestellt werden. Die Stammbehörde löscht die Registrierung von Amts wegen, sobald sie die sichere Kenntnis vom Todesfall hat.
    • Nach der Löschung informiert die Stammbehörde alle Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden.
  • Benötigte Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Löschung der Registrierung
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Jahr Löschfrist der Akte.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Einzelfallabhängig.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.11.2025

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