Löschung der Registrierung als berufliche:r Betreuer:in beantragen
Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert und möchten Ihre Registrierung löschen lassen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Basisinformationen
Die Registrierung von beruflichen Betreuer:innen werden durch die Stammbehörde gelöscht, wenn ein Antrag zur Löschung gestellt wird oder nachdem berufliche Betreuer:innen verstorben sind.
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
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Ablauf
Schicken Sie der Stammbehörde einen formlosen Antrag auf Löschung der Registrierung.
Das können Sie auf den folgenden Wegen machen:
- schriftlich per Post
- per Mail
- über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".
- Die Stammbehörde versichert sich, dass keine beruflichen Betreuungen mehr geführt werden.
- Danach erfolgt eine Nachricht mit dem Datum der Löschung an die Person, die den Antrag gestellt hat.
- Ist ein:e Betreuer:in verstorben, muss kein Antrag der Erben gestellt werden. Die Stammbehörde löscht die Registrierung von Amts wegen, sobald sie die sichere Kenntnis vom Todesfall hat.
- Nach der Löschung informiert die Stammbehörde alle Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden.
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Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag auf Löschung der Registrierung
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
1 Jahr Löschfrist der Akte.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Einzelfallabhängig.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 13.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.