Löschung eines Eintrages in das Rechtsdienstleistungsregister beantragen
Wenn Sie einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister löschen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.
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Basisinformationen
Die im Rechtsdienstleistungsregister öffentlich bekanntgemachten Daten sind zu löschen
- bei registrierten Personen mit dem Verzicht auf die Registrierung
- bei natürlichen Personen mit ihrem Tod
- bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit mit ihrer Beendigung
- bei Personen, deren Registrierung zurückgenommen oder widerrufen worden ist, mit der Bestandskraft der Entscheidung
- bei Personen oder Vereinigungen, denen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 9 Abs. 1 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzt) untersagt ist, nach Ablauf der Dauer der Untersagung
- bei Personen oder Gesellschaften nach § 15 RDG mit Ablauf eines Jahres nach der vorübergehenden Registrierung oder ihrer letzten Verlängerung, im Fall der Untersagung nach § 15 RDG mit Bestandskraft der Untersagung.
Die Löschung geschieht auf Antrag.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell im Rechtsdienstleistungsregister registriert.
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Ablauf
Wenn Sie den Antrag auf Löschung stellen, wird die Anfrage von der zuständigen Stelle zeitnah bearbeitet.
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Benötigte Unterlagen
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Keine.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Keine Angabe.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 21.07.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.