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Löschung eines Eintrages in das Rechtsdienstleistungsregister beantragen

Wenn Sie einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister löschen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.

  • Basisinformationen

    Die im Rechtsdienstleistungsregister öffentlich bekanntgemachten Daten sind zu löschen 

    • bei registrierten Personen mit dem Verzicht auf die Registrierung
    • bei natürlichen Personen mit ihrem Tod 
    • bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit mit ihrer Beendigung
    • bei Personen, deren Registrierung zurückgenommen oder widerrufen worden ist, mit der Bestandskraft der Entscheidung 
    • bei Personen oder Vereinigungen, denen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 9 Abs. 1 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzt) untersagt ist, nach Ablauf der Dauer der Untersagung 
    • bei Personen oder Gesellschaften nach § 15 RDG mit Ablauf eines Jahres nach der vorübergehenden Registrierung oder ihrer letzten Verlängerung, im Fall der Untersagung nach § 15 RDG mit Bestandskraft der Untersagung. 

    Die Löschung geschieht auf Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie sind aktuell im Rechtsdienstleistungsregister registriert.
  • Ablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Löschung stellen, wird die Anfrage von der zuständigen Stelle zeitnah bearbeitet.

  • Benötigte Unterlagen

    • Keine
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 21.07.2025

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