Verfahren

Die Bürgerinnen und Bürger haben bei Abgabenrückständen im Vorfeld Bescheide, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen oder Ähnliches erhalten. Auf diesen Schreiben sind die Forderung, die Forderungshöhe, die Fälligkeit und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner angegeben. Auch sind die Kassenzeichen und/oder die Steuernummer dort genannt.

Falls der rückständige Abgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet wird, muss mit der weiteren Beitreibung, insbesondere mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (u.a. Gehalts- oder Kontopfändung oder Abgabe der Vermögensauskunft) gerechnet werden. 

Verweis: Dienstleistungsbeschreibung Vollstreckung Landeshauptkasse Bremen

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Kassenzeichen bzw. die Steuernummer sind für die Zuordnung der Zuständigkeit wichtig. Sie bestehen aus mehreren Teilen.

Beispiele eines Kassenzeichens:

4110000000000 oder 8000000000 oder 911700000000 oder 411000000000/VO12 usw.

Diese Kassenzeichen sind 10- bis 13-stellig und werden nur bei nichtsteuerlichen Forderungen verwendet.

Beispiel einer Steuernummer: 60/100/12345 oder 57/100/12345

Die ersten beiden Ziffern der Steuernummer bei steuerlichen Forderungen geben das zuständige Finanzamt an.