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Meldung über eine Vertragsstörung vom öffentlichen Auftraggeber empfangen im Kontext öffentlicher Beschaffungen im Lieferantencockpit

Wenn der Besteller eine Vertragsverletzung feststellt, kann er eine Vertragsstörungsmeldung an Sie als Lieferant übermitteln. Sie erhalten die Meldung im Lieferantencockpit. Diese Meldung kann auch durch den strategischen Einkauf erfolgen.

  • Basisinformationen

    Wenn der Besteller eine Vertragsverletzung feststellt, kann er eine Vertragsstörungsmeldung an Sie übermitteln. Sie erhalten die Meldung im Lieferantencockpit über das Katalogsystem. 

    Eine Vertragsstörung liegt vor, wenn Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden, eine Vertragsverletzung in betrügerischer Absicht vorgenommen wurde oder ein Produkt nicht lieferbar ist. Eine Vertragsstörung ist kein Mängelbericht. Die Vertragsstörungsmeldung im Lieferantencockpit dient nicht zur Meldung von bestellungs- oder leistungsbezogenen Mängeln in Folge einer Bestellung.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen gültigen Rahmenvertrag mit der öffentlichen Verwaltung haben.
    • Es muss sich um eine Störung in der Leistungserbringung auf Grundlage des Rahmenvertrages handeln.
    • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, muss Ihr Unternehmen ein Konto im „Einheitlichen Unternehmenskonto“ haben.
    • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat. 
  • Ablauf

    Wenn der Besteller eine Vertragsverletzung feststellt, erhalten Sie im Lieferantencockpit eine Vertragsstörungsmeldung.

    • Sie melden sich im Lieferantencockpit mit Ihrem "Einheitlichen Unternehmenskonto“ an.
    • Sie erhalten die Vertragsstörungsmeldung und bekommen diese angezeigt.
    • Sie rufen die Vertragsstörungsmeldung im Lieferantencockpit auf.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Lieferantencockpit
      Das Lieferantencockpit ist eine zentrale Plattform für alle Lieferanten, die eine Rahmenvereinbarung mit dem Bund, Ländern oder Kommunen abgeschlossen haben. Hier haben Sie einen Überblick über alle ihre Rahmenverträge und können ihre Kataloge im einheitlichen Format über einen zentralen Zugang zur Verfügung stellen.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitung erfolgt umgehend.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.11.2024

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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